Allgemeine Geschäftsbedingungen - Kopka e.K.

  1. Allgemeines

Unseren Lieferungen liegen die nachfolgenden Bedingungen zugrunde.

Davon abweichende Bedingungen gelten nur, wenn wir diese schriftlich anerkannt haben.

 

  1. Angebote

Unsere Angebote sind grundsätzlich freibleibend.

 

  1. Auftragsbestätigung

Aufträge und Vereinbarungen werden erst durch unsere schriftliche Bestätigung für uns verbindlich.

 

  1. Lieferzeit

Im Regelfall liefen wir prompt nach Auftragseingang oder zum vereinbarten Liefertermin. Als prompte Lieferung gilt eine Lieferung, die binnen drei Werkstagen nach Eingang des Auftrages bei uns abgeht. Sollten Artikel nicht prompt, bzw. zum vereinbarten Termin lieferbar sein, werden wir diese mit Einverständnis des Kunden nachliefern oder stornieren.

Zugesagte Lieferzeiten werden nach Möglichkeit eingehalten. Nach Ablauf der Lieferfrist gilt ohne Erklärung eine Nachlieferungsfrist von maximal 18 Tagen als zulässig. Schadensersatzansprüche aufgrund von nicht eingehaltenen Lieferterminen sind ausgeschlossen.

Alle durch höhere Gewalt, Arbeitskampf-Maßnahmen, Mangel an Roh- und Hilfsstoffen oder sonstige in unserem Betrieb oder in den Zulieferbetrieben entstehenden Störungen berechtigen uns, wahlweise die Lieferung bis nach Eintritt normaler Zustände hinauszuschieben oder vom Vertrag zurückzutreten, ohne dass der Käufer irgendwelche Ansprüche an uns geltend machen kann.

 

  1. Lieferung / Verpackung

Alle Lieferungen erfolgen ab Lager Brühl. Der Versand erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Käufers. Verpackungs-Materialien werden dem Kunden zum Selbstkostenpreis berechnet.

 

  1. Zahlung

Unsere Rechnungen sind unmittelbar vor der Lieferung komplett zahlbar. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftlichkeit. Zahlungen werden stets zur Begleichung der ältesten fälligen Schuldposten zzgl. der darauf aufgelaufenen Verzugszinsen verwendet. Maßgeblich für den Tag der Abfertigung der Zahlung ist der Postabgangsstempel. Bei Banküberweisungen gilt der Vortag der Gutschrift auf unserem Konto als Abfertigungstag.

 

  1. Bestell-Minimum

Das Bestell-Minimum beträgt 150,-€ Warenwert pro Lieferung.

 

  1. Zahlungsverzug

Bei Überschreitung des Zahlungsziels werden Verzugszinsen in Höhe von 3% über Bundesbankdiskont berechnet. Einer Mahnung bedarf es nicht. Vor völliger Zahlung fälliger Rechnungsbeträge einschließlich Verzugszinsen ist der Verkäufer zu keiner weiteren Lieferung aus laufenden Verträgen verpflichtet. Spätestens nach erfolgloser 2. Mahnung behalten wir uns vor, ein Inkassounternehmen mit der Wahrnehmung unserer Forderungen zu betrauen und die anfallenden Kosten in Rechnung zu stellen. Auch nach Begleichung sämtlicher Verbindlichkeiten werden weitere Belieferungen dann grundsätzlich nur noch gegen Vorkasse ausgeführt.

 

  1. Mängelrüge

Retouren ohne vorherige Autorisierung durch den Verkäufer werden nicht angenommen: Beanstandungen müssen innerhalb von 10 Tagen nach Empfang der Ware schriftlich bei uns geltend gemacht werden, andernfalls gilt die Ware als genehmigt. Bei verdeckten Mängeln gilt Entsprechendes bei Erkennbarkeit des Mangels, innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfrist von 6 Monaten ab Lieferung.

Handelsübliche Abweichungen der Qualität, Farbe, Größe, des Gewichts, der Ausrüstung oder des Dessins gelten nicht als Beanstandungsgründe. Bei berechtigter Beanstandung hat der Verkäufer das Recht auf Nachbesserung, bzw. Lieferung mangelfreier Ersatzware binnen 10 Tagen nach Rückempfang der Ware. Sollte keine Ersatzware lieferbar sein, erfolgt eine Gutschrift des Warenwerts. Andere Ansprüche oder Ersatz eines unmittelbaren oder mittelbaren Schadens sind ausgeschlossen.

 

  1. Umtausch

Einen Umtausch von Ware wegen Nichtgefallens oder schlechter Verkäuflichkeit schließen wir aus. Wir liefern generell keine Auswahlsendungen.

 

  1. Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Ware bleibt bis zur restlosen Bezahlung unserer Gesamtforderung unser Eigentum. Dieser Vorbehalt bleibt auch dann wirksam, wenn die Ware verarbeitet wird und erstreckt sich dann anteilsmäßig auf das durch die Verarbeitung entstandene Produkt. Bei Veräußerung dieser Produkte an Dritte tritt der Käufer im Voraus seine Eigentumsrechte an diesen Produkten entsprechend dem Wertanteil unserer Forderungen an uns ab. Eine Verpfändung oder Sicherungs-Übereignung von Waren, die ganz oder teilweise unter unserem verlängerten Eigentumsvorbehalt stehen, ist dem Käufer untersagt.

 

  1. Erfüllungsort

Erfüllungsort für die Lieferung ist der Sitz des Verkäufers, Erfüllungsort für die Zahlung ist Brühl.

 

  1. Gerichtsstand

50321 Brühl, Deutschland